Vegas Cosmetics Erfahrungsberichte posten? 4 Warnungen: Vegas Cosmetics ist eine Kosmetikmarke, über die man auf Facebook Erfahrungsberichte posten möchte. Dabei sollte man allerdings einige gesetzliche Regelungen beachten, um keine Probleme zu bekommen. Hier sind einige Tipps, wie man vorgehen kann.
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Vegas Cosmetics Erfahrungsberichte posten? 4 Warnungen
Das Heilmittelwerbegesetz beachten
Das Heilmittelwerbegesetz regelt die Werbung für Arzneimittel und Medizinprodukte. Kosmetika fallen nicht darunter. Man darf Kosmetikprodukte bewerben und Erfahrungsberichte posten.
Allerdings darf man keine gesundheitsbezogenen Angaben machen, die den Eindruck erwecken, das Produkt habe eine medizinische Wirkung. Formulierungen wie „hilft gegen Akne“ oder „fördert die Wundheilung“ sind zu vermeiden. Stattdessen kann man eher allgemein von „reinigender Wirkung“ oder „beruhigender Pflege“ sprechen.
Die Kosmetik-Verordnung beachten
Laut Kosmetik-Verordnung dürfen Kosmetika nicht mit irreführenden Angaben beworben werden. Erfahrungsberichte sollten ehrlich und sachlich formuliert sein. Überzogene Versprechungen wie „macht 20 Jahre jünger“ sind zu vermeiden.
Stattdessen kann man konkret beschreiben, wie sich das Produkt bei einem persönlich bewährt hat. Zum Beispiel: „Die Tagescreme zieht schnell ein und hinterlässt meine Haut angenehm geschmeidig.“ Oder: „Das Peeling sorgt bei mir für einen frischen Teint.“
Vorsicht bei Health Claims
Health Claims, also gesundheitsbezogene Angaben, sind bei Kosmetika grundsätzlich verboten. Man darf keine konkreten gesundheitlichen Versprechen machen. Formulierungen wie „stärkt die Abwehrkräfte“ oder „fördert die Durchblutung“ sind nicht erlaubt.
Stattdessen sollte man bei Erfahrungsberichten den Fokus auf die Pflegeeigenschaften legen. Zum Beispiel: „Die Creme spendet intensive Feuchtigkeit und macht meine Haut schön geschmeidig.“ Oder: „Das Serum glättet kleine Fältchen und sorgt für einen frischen Teint.“
Keine Irreführung nach UWG
Das Gesetz gegen den unlauteren Wettbewerb verbietet irreführende Geschäftspraktiken. Erfahrungsberichte dürfen nicht übertreiben oder falsche Erwartungen wecken. Ehrlichkeit ist wichtig.
Man kann ruhig begeistert von einem Produkt sein. Aber Formulierungen wie „wirkt Wunder“ oder „die beste Creme ever“ sollte man vermeiden. Besser ist es, konkret zu beschreiben, warum einem das Produkt gefällt.
Fazit
- Keine medizinischen Versprechen machen
- Ehrlich und sachlich bleiben
- Konkret beschreiben, warum einem das Produkt gefällt
- Nicht übertreiben oder falsche Erwartungen wecken
Diese Tipps stellen meine persönliche Einschätzung dar und ersetzen keine professionelle Rechtsberatung. Bei Fragen sollte man sich an einen Anwalt wenden. Wenn man diese Ratschläge beachtet, kann man aber gut über seine Erfahrungen mit Vegas Cosmetics auf Facebook berichten.
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Rock it!
Dein Willi
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