Vegas Cosmetics Produkte Erfahrungen: Strafen vermeiden: Beim Posten über Kosmetikprodukte auf Facebook müssen einige gesetzliche Regelungen beachtet werden, um keine Probleme zu bekommen. Die wichtigsten Gesetze sind in diesem Fall die EU Health Claims Verordnung, das Heilmittelwerbegesetz, das Gesetz gegen den unlauteren Wettbewerb (UWG), die Kosmetik-Verordnung und das Arzneimittelgesetz.
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Vegas Cosmetics Produkte Erfahrungen: Strafen vermeiden
EU Health Claims Verordnung
Die Health Claims Verordnung regelt, welche gesundheitsbezogenen Angaben über Lebensmittel, also auch Kosmetika, gemacht werden dürfen. Grundsätzlich sind Health Claims, also Angaben über die gesundheitsfördernde Wirkung eines Produkts, bei Kosmetika verboten. Allerdings gibt es eine Liste von zugelassenen Claims, die verwendet werden dürfen. Dazu gehören zum Beispiel Claims über den Schutz der Haut vor UV-Strahlung. Wichtig ist, dass die verwendeten Claims wortgenau mit den zugelassenen übereinstimmen und das Produkt die behauptete Wirkung auch tatsächlich hat. Ansonsten drohen Abmahnungen.
Heilmittelwerbegesetz
Das Heilmittelwerbegesetz verbietet die Werbung für Produkte mit Heilanpreisungen. Kosmetika fallen darunter, wenn ihnen eine heilende oder lindernde Wirkung bei Krankheiten zugeschrieben wird. Begriffe wie „gegen Akne“, „gegen Neurodermitis“ oder „für empfindliche Haut“ sind bei Kosmetika daher tabu. Erlaubt sind dagegen Angaben zur Pflege und Reinigung.
Gesetz gegen den unlauteren Wettbewerb (UWG)
Nach dem UWG sind irreführende, unlautere und aggressive Geschäftspraktiken verboten. Das heißt, die Werbung darf Verbraucher nicht täuschen, muss wahrheitsgemäß sein und keinen unangemessenen Druck ausüben. Bei Kosmetika ist besonders auf unzulässige Gesundheitsversprechen und Vergleiche mit anderen Produkten zu achten.
Kosmetik-Verordnung
Die Kosmetik-Verordnung regelt die Kennzeichnung von Kosmetika. Unter anderem müssen die Zutaten aufgelistet werden. Bei den Inhaltsstoffen dürfen keine falschen oder irreführenden Angaben gemacht werden. Die Pflichtangaben müssen in deutscher Sprache vorliegen.
Arzneimittelgesetz
Das Arzneimittelgesetz stellt klar, dass Kosmetika keine arzneiliche Wirkung haben dürfen. Sie dienen rein der Reinigung, Pflege und Verschönerung. Werden Kosmetika wie Medikamente beworben, gelten sie rechtlich als Arzneimittel und dürfen nicht einfach so verkauft werden.
Zusammenfassend sollte man bei Kosmetik-Postings auf Facebook jegliche Heilversprechen, Krankheitsbezüge und gesundheitsbezogene Wirkungen vermeiden. Erlaubt sind Angaben zur Pflege, Reinigung und Verschönerung sowie die zugelassenen EU Health Claims. Die Tipps stellen meine persönlichen Erfahrungen dar und ersetzen keine individuelle Rechtsberatung.
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Dein Willi
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