Network Marketing Kleingewerbe anmelden – 5 verbotene Dinge

Du willst dein Network Marketing Kleingewerbe anmelden? Gut so. Aber es gibt Dinge, die streng verboten sind. Und dabei gibt es einen für mich überraschenden Punkt drinnen.

Ich habe viel Erfahrung im MLM. Denn ich hatte bereits im 7. Monat 210.000 Umsatz.

In meiner Facebook Gruppe zeige ich dir genau, wie das geht.

Muss man überhaupt ein Kleingewerbe im Network Marketing anmelden?

Sobald du Waren vermittelst oder mit Gewinnabsicht tätig bist, ja. Aber das ist ja mittlerweile einfach und kostet auch nicht viel.

Und hier die 5 Punkte, die du nicht machen darfst:

1) Heilaussagen sind verboten

Gerade beim Verkauf von Nahrungsergänzungen muss man aufpassen. Denn man darf hier auf keinen Fall sagen: Das heilt dich gegen die Krankheit XY.
Aber man darf auch keine Wirkaussagen machen. Wenn du X nimmst dann bist du in X Wochen gesund oder schlank.
Gerade die Network Marketing Firmen schauen mittlerweile genau darauf was ihre Partner machen. Wenn du es nicht einhältst kann dein Vertrag gekündigt werden.

2) Es dürfen keine Privatpersonen aufgesucht werden

Also das war echt überraschend. Bei der WKO Österreich (der Wirtschaftskammer) steht, dass man keine Privatpersonen aufsuchen darf um ihnen z.B. Nahrungsergänzungsmittel zu verkaufen.
Also ich denke mir, dass das nur gemeint sein kann, von Tür-zu-Tür zu gehen. Denn wenn ich eine Homeparty ausmache, dann darf ich natürlich hin. Aber es zeigt schon, dass man nicht einfach da draußen Menschen kontaktieren darf.

In meiner Facebook Gruppe zeige ich dir genau, wie du ohne Akquise arbeitest im MLM.

3) Werbeveranstaltungen in Restaurants muss man anzeigen

Krass. Eigentlich darf man Werbeveranstaltungen nur im Firmengebäude machen. Wenn man es außerhalb macht z.B im Restaurant müsste man es bei der Behörde anzeigen.
Ich kann mich nicht erinnern, dass das jemals schon wer gemacht hätte. Aber es zeigt klar und deutlich was man darf und nicht.

4) Bei Werbung muss immer der Name angeführt werden

Spannend wenn man bedenkt wieviele Partner im Network Marketing Werbung machen ohne dass man den Namen erkennt. Also zum Beispiel in Facebook Gruppen. Es gibt zwar Ausnahmefälle wo das Kürzel erlaubt ist. Aber nur wenn man dadurch weiß, wer der Name ist.
Wenn du jedoch im Network Marketing gerade begonnen hast, gilt das bestimmt nicht.

5) Kontakte ohne Einwilligung des Empfängers sind unzulässig

Das ist der größte Punkt für mich. Denn wir dürfen keine Menschen auf Social Media einfach so kontaktieren. Wir brauchen zuvor die Einwilligung. Das gilt dann wenn es zum Zweck der Direktwerbung gilt. Oder wenn es sich an mehr als 50 Personen richtet.

Darum arbeite so, wie ich es dir hier im Training zeige.

Was nun?

Wie du siehst schadet dir die Akquise. Denn du begibst dich auf rechtlich unsicheres Glatteis. Es geht darum aus meiner Sicht anders. Die Menschen kontaktieren dich. Denn dann hast du ja immer die Einwilligung.

Dazu braucht es aber eine klare Strategie. Ich habe so eine erstellt. Und zwar völlig automatisiert. Dazu nutze ich die neue Version der öffentlichen Facebook Gruppen.

Denn damit bekommt man Google Rankings. Also die Person sucht was auf Google und findet dann meine Gruppe. Allerdings muss man hier die neuen Relevanzkriterien kennen.

Ich habe eine Anleitung wie man die neue FB Gruppe für Google erstellt:

Rock it!

Dein Willi

PS: Jetzt verrate ich dir, wie ich 210k Monatsumsatz im 7. Monat ohne Namensliste gemacht habe: Hier zur Schritt-für-Schritt-Anleitung in meiner Facebook Gruppe mit über 27.000 Networkern.